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In der Einwegpfandverordnung ist vorgesehen, dass ab 1.1.2025 Einweg­getränke­ver­packungen aus Kunst­stoff und Metall (idR PET-Fla­schen und Do­sen) mit einem Volu­men von 0,1 bis max. 3 Liter mit einem Pfand in Höhe von 25 Cent ver­se­hen wer­den. Aus­ge­nom­men sind Milch­ver­packungen und Tetrapacks.

Einweggetränkeverpackungen erkennt man an dem DPG-Logo mit Flasche, Dose, Pfeil. Für alle ge­kenn­zeich­neten Ein­weg­ge­tränke­ver­packungen, egal, ob Dose oder Flasche wird ein Pfand in Höhe von min­des­tens 0,25 Euro erhoben.

Zu den Fragen gibt es hier die Antworten ->
Posted by Wilfried Allé Sunday, January 5, 2025 12:41:00 PM
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