Die Aufgabe eines Untersuchungsausschuss ist, die Geschäftsführung der Bundesregierung in bestimmten Angelegenheiten genau zu überprüfen. Sie sollen tatsächliche Verhältnisse und Vorkommnisse feststellen.
Nur der Nationalrat – nicht aber der Bundesrat – kann Untersuchungsausschüsse einsetzen.
Ein Viertel der Abgeordneten (= 46 Abgeordnete) kann die Einsetzung eines Untersuchungsausschuss verlangen. Das heißt, die Einsetzung ist auch ein Recht der Minderheit.
Es muss sich um einen bestimmten, abgeschlossenen Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes handeln. Es geht darum, bestimmte Entwicklungen oder getroffene Entscheidungen aufzuarbeiten und nach der politischen Verantwortung zu fragen.
https://www.parlament.gv.at/verstehen/kontrolle/politische-kontrolle/untersuchungsausschuesse/