Die Pensionen und die Ausgleichszulagenrichtsätze werden zum 1. Jänner 2016 um 1,2 % angehoben.
Die Steuerreform bringt Arbeitnehmern und Pensionisten ab 1.1.2016 mehr Netto vom Brutto. Wieviel das ausmacht, kann jeder selbst ermitteln - mit dem BMF-Entlastungsrechner - >
Der Kinderfreibetrag wird pro Kind von 220 € auf 440 € erhöht; bei Inanspruchnahme von beiden Elternteilen beträgt dieser 264 € pro Person.
Die Registrierkassenpflicht wird ein wesentlichen Schritt in Richtung Betrugsbekämpfung sein.
Der bisher von Arbeitern und Angestellten unterschiedliche Krankenversicherungsbeitrag wird ab 1.1.2016 auf 3,87% vereinheitlicht.
Die Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung wird um rund € 100,-- pro Monat angehoben.
Die beitragsfreie Mitarbeiterbeteiligung wird von € 1.460,-- auf € 3.000,-- jährlich angehoben.
Im Überblick die wesentlichsten Änderungen der Steuerreform 2015/2016 ->