Neben den Steuern und Gebühren kann der Staat noch andere Abgaben erheben. Diese unterscheiden sich von den Steuern vor allem dadurch, dass es für das Geld eine konkrete Gegenleistung gibt. So zahlt man bei den Gebühren direkt für eine in Anspruch genommene Leistung, zum Beispiel, wenn man im Einwohnermeldeamt einen Reisepass verlängern oder beim Straßenverkehrsamt das Auto zulassen will. In diesen Fällen sind Verwaltungsgebühren zu entrichten.
Daneben gibt es Benutzungsgebühren: Dazu zählen beispielsweise der Eintritt ins städtische Schwimmbad oder die jährliche Abrechnung für die Müllabfuhr.