7. bis 10. März 2016 Plenarsitzung in Straßburg
Die ÖGfE hat das Abstimmungsverhalten aller österreichischen EU-Abgeordneten zu ausgewählten Punkten der Tagesordnung beobachtet. Die untersuchten namentlichen Abstimmungen behandelten die folgenden Themen:
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Mehr Geld für Schulmilch- und Schulobstprogramme
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Schutz von weiblichen Flüchtlingen in der EU
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EU-Haushaltsprioritäten 2017
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Mehr Rechte für Kinder in Strafverfahren
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Einschränkung der Antibiotikabehandlung von Tieren
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Mehr Geld für Schulmilch- und Schulobstprogramme
Im Rahmen des EU-Schulmilch- und Schulobstprogrammes ist 2013/2014 10 Millionen Kindern Obst und 19 Millionen Kindern Milch zugutegekommen. Da der Obst- Gemüse- und Milchverzehr durch Kinder aber generell abnimmt, ist es wichtig, die Förderungen für diese Programme rechtzeitig zu erhöhen. Das Parlament nahm einen Gesetzesentwurf an, der darauf abzielt, die Schulmilch- und Schulobstprogramme der EU stärker zu unterstützen und gleichzeitig den Unterricht über gesunde Ernährungsgewohnheiten zu verbessern. Die jährlichen finanziellen Mittel sollen um 20 Millionen Euro auf insgesamt 250 Millionen Euro erhöht werden.
Schutz von weiblichen Flüchtlingen in der EU
Weibliche Asylsuchende sind besonderen Gefahren ausgesetzt und befinden sich häufig mit kleinen Kindern auf der Flucht. Die Mehrheit der Abgeordneten nahm darum eine Entschließung an, in welcher ein besserer Schutz von weiblichen Flüchtlingen gefordert wird. Die EU-Migrations- und Flüchtlingspolitik müsse geschlechtsspezifische Maßnahmen enthalten, um die Sicherheit der flüchtenden Frauen zu garantieren. So sollten geschlechtsspezifische Formen der Gewalt – etwa Vergewaltigung, sexualisierte Gewalt, Genitalverstümmelung und Zwangsverheiratung – berechtigte Gründe sein, um in der EU um Asyl anzusuchen. Darüber hinaus sollte die Inhaftierung schwangerer und stillender Frauen sowie von Opfern einer Vergewaltigung, sexualisierter Gewalt oder des Menschenhandels verboten werden.
EU-Haushaltsprioritäten 2017
Das Parlament verabschiedete im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens seine Leitlinien für das Jahr 2017. Oberste Priorität hat für die Abgeordneten die Bewältigung der Flüchtlingskrise. Ein weiterer Schwerpunkt des nächsten EU-Haushalts müsse die Ankurbelung des wirtschaftlichen Aufschwungs in der EU mittels eines Investitionsschubes sein. Nur so könnte das andauernde Problem der Langzeit- und Jugendarbeitslosigkeit sowie die Ungleichheiten in der wirtschaftlichen Entwicklung innerhalb der EU angegangen werden.
Mehr Rechte für Kinder in Strafverfahren
Die Mehrheit der Abgeordneten befürwortete einen Richtlinienentwurf, der Minderjährigen, die eines Verbrechens verdächtigt werden, ein faires Verfahren garantiert und ihre Rechte im Strafverfahren stärkt. So wird darin ihr Recht betont, im Verfahren von einem/r AnwältIn unterstützt zu werden sowie von einem Elternteil bzw. einem anderen geeigneten Erwachsenen während des Prozesses begleitet zu werden. Darüber hinaus müsse sichergestellt sein, dass Minderjährige die Gerichtsverhandlungen verstehen können und dass sie nicht rückfällig werden.
Einschränkung der Antibiotikabehandlung von Tieren
Das Parlament sprach sich mehrheitlich für die Überarbeitung eines EU-Gesetzes zu Tierarzneimitteln aus. Es soll die Antibiotikabehandlung von Tieren einschränken und die Entwicklung neuer Medikamente vorantreiben. Die Abgeordneten wollen damit die zunehmende Antibiotikaresistenz von Bakterien eindämmen, die laut WHO dazu führen könnte, dass jedes Jahr mehr Menschen an bakteriellen Infektionen sterben als an Krebs.
Weitere Höhepunkte der Sitzungswoche
Das Plenum nahm mit knapper Mehrheit einen Bericht über Gender-Mainstreaming im Europäischen Parlament an. Gender-Mainstreaming ist eine Strategie zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, bei der die unterschiedlichen Lebenssituationen/Interessen von Frauen und Männern bei allen politischen Entscheidungen berücksichtigt werden. Der Bericht enthält Maßnahmen, welche die bereits existierenden Strukturen im Bereich des Gender-Mainstreaming verbessern und effizienter machen sollen. (Berichterstatterin: Angelika Mlinar)
Die Abgeordneten debattierten über die Ergebnisse des EU-Türkei-Gipfels der Staats- und Regierungschefs. Sie betonten, dass die internationalen Vorschriften für die Zuerkennung von Asyl von der EU bzw. den Mitgliedstaaten auf jeden Fall eingehalten werden müssten. Die Mehrheit der Fraktionsvorsitzenden sprach sich überdies dagegen aus, die EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei sowie die Gespräche über eine mögliche Visaliberalisierung an die Flüchtlingsfrage zu koppeln.
EU-Kommissarin Marianne Thyssen (Beschäftigung, Soziales und Integration) stellte dem Plenum die Neufassung der EU-Entsenderichtlinie vor, in der Schutzbestimmungen für die befristete Entsendung von ArbeitnehmerInnen von einem EU-Mitgliedsland in ein anderes enthalten sind. So ist darin beispielsweise festgelegt, dass entsandten Arbeitskräften der Mindestlohn des jeweiligen Aufnahmelandes bezahlt werden muss. Die Umsetzung der Richtlinie durch die Mitgliedstaaten war
Die nächste Plenarsitzung findet von 11. bis 14. April 2016 in Straßburg statt.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Paul Schmidt und das Team der ÖGfE