In der Einwegpfandverordnung ist vorgesehen, dass ab 1.1.2025 Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall (idR PET-Flaschen und Dosen) mit einem Volumen von 0,1 bis max. 3 Liter mit einem Pfand in Höhe von 25 Cent versehen werden. Ausgenommen sind Milchverpackungen und Tetrapacks.
Einweggetränkeverpackungen erkennt man an dem DPG-Logo mit Flasche, Dose, Pfeil. Für alle gekennzeichneten Einweggetränkeverpackungen, egal, ob Dose oder Flasche wird ein Pfand in Höhe von mindestens 0,25 Euro erhoben.
Posted by Wilfried Allé
Sunday, January 5, 2025 12:41:00 PM
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