Verbesserungen im Arbeitsrecht bei:
- All-in-Verträgen,
- Konkurrenzklauseln,
- Begrenzungen bei der Rückforderungen von Ausbildungskosten,
- Auskunftsrechten von Mitarbeitern und bei Teilzeitregelungen,
- mehr Transparenz bei der Abrechnung (schriftlichen und einklagbar) und
- ein leichterer Wechsel des Arbeitsplatzes
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Posted by Wilfried Allé
Friday, January 8, 2016 8:05:00 PM
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