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Weiterer Erfolg für Stadt Wien im Rechtsstreit mit Kurzzeitvermietungsplattform Airbnb.

Nach einer Berufung von Airbnb gegen das erstinstanzliche Urteil bestätigt nun auch das Oberlandesgericht Wien den Hauptpunkt im Urteilsspruch des Handelsgerichts: Das weltweite Verbot, Gemeindewohnungen auf der Plattform Airbnb zur Vermietung an Touristen anzubieten. 

"Es kann nicht vom Gutdünken eines Internetkonzerns abhängig sein, ob Gemeindewohnungen in Österreich auf einer Vermietungsplattform angeboten werden dürfen. Die Stadt Wien hat hier eine internationale Vorreiterrolle und nimmt diese Verantwortung zum Schutz des sozialen Wohnbaus gerne wahr.“, zeigt sich Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál erfreut.

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Posted by Wilfried Allé Thursday, November 25, 2021 5:16:00 PM
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