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Der Rechnungshof übt scharfe Kritik an den öster­reichischen Touris­mus­för­de­rungen. Diese seien in­effi­zient, Will­kür und Mit­nahme­effekte hätten zu viel Raum. Die Prüfer ver­missen unter anderem das Vier-Augen-Prin­zip bei För­der­ent­schei­dungen über Zins­zu­schüssen zu Kre­diten und Vor-Ort-Prü­fun­gen bei größeren Pro­jekten.

Kritik an Köstingers Tourismus­minis­terium

Das für die Förderungen zuständige Touris­mus­minis­terium ent­wickelte laut Rech­nungs­hof "kein auf Quali­täts­kri­terien ge­stütz­tes Punkte­schema für die Be­wer­tung der För­der­würdig­keit der ein­ge­reichten Pro­jekte der TOP-Touris­mus­för­derungen". Damit habe die für die Ab­wick­lung der För­derung zu­stän­dige Öster­reichi­schen Hotel- und Touris­mus­bank (ÖHT) - ab­ge­sehen von der För­der­richt­linie - "über keine Richt­schnur für die Ver­gabe der För­de­rungen" ver­fügt. Die För­der­ent­schei­dungen hätten nicht an­hand quanti­fi­zier­barer Kri­terien ge­prüft wer­den kön­nen. Da­rüber hinaus konnte das Minis­terium den Prü­fern zu­folge auch keine För­der­schwer­punkte für die Ver­gabe setzen. Weiters sei eine Rei­hung der Pro­jekte nach Ziel­er­rei­chung - wie Inno­vations­gehalt oder Nach­haltig­keit - aus­ge­schlos­sen ge­wesen.

Die Prüfer orteten einen Mangel an Nach­voll­zieh­bar­keit und Treff­sicher­heit bei der För­der­ver­gabe. Dazu soll das Bundes­minis­terium für Land­wirt­schaft, Re­gio­nen und Touris­mus "quanti­fi­zier­te und mess­bare För­der­ziele" fest­legen, "um einen ge­ziel­ten und wirk­samen För­der­mittel­ein­satz zu ge­währ­leisten", lau­tet da­her eine der Empfeh­lungen des Rech­nungs­hofes.

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Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
[Der Sinnspruch wird heute im Deut­schen, Eng­lischen, Italieni­schen und auch im Fran­zö­si­schen iro­nisch ge­braucht, um bei an­schei­nend un­ver­däch­tigen oder als be­son­ders mora­lisch dar­ge­stellten Hand­lungen auf ver­steckte Mo­tive oder heim­liche Nutz­nießer hin­zu­weisen bzw. ers­tere zu unter­stellen.]

Posted by Wilfried Allé Monday, March 14, 2022 12:09:00 AM
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