Höher, einfacher und übersichtlicher
Wien hat eine Novelle des Wiener Mindestsicherungsgesetzes verabschiedet, die eine umfassende Neugestaltung der Mietbeihilfe beinhaltet.
Diese Änderungen sollen sicherstellen, dass Personen mit knappen Einkommen Unterstützung erhalten, insbesondere solche, die bisher knapp über den Mietbeihilfenobergrenzen lagen. Gleichzeitig werden diejenigen, die bereits Mindestsicherung erhalten, eine höhere Unterstützung für steigende Wohnkosten bekommen. Die Regelung tritt bereits Anfang März in Kraft.
Die Anpassung der Mietbeihilfeobergrenzen bedeutet eine Ausweitung des Empfänger*innenkreises. Außerdem gibt es dadurch eine Erhöhung der Unterstützung für bestehende Empfänger*innen, falls die Wohnkosten nicht bereits gedeckt sind. Besonders Alleinerziehende mit Kindern werden stärker unterstützt. Zum Beispiel erhält eine alleinerziehende Person mit einem Kind und einer monatlichen Miete von 500 Euro bis zu 211,04 Euro, was einer Steigerung von bis zu 48 Prozent entspricht.
Auch die Beantragung wird gestrafft: Bisher konnten Mindestsicherungsbezieher*innen unter bestimmten Voraussetzungen sowohl Mietbeihilfe von der Magistratsabteilung Stadt Wien - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40) als auch Wohnbeihilfe von der Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) erhalten, was oft zu administrativen Schwierigkeiten führte. Die Neuregelung soll nun den Prozess vereinfachen und sicherstellen, dass die Unterstützung effektiver und zeitnah gewährt wird.
Posted by Wilfried Allé
Thursday, February 22, 2024 1:22:00 PM
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