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Wien hat eine Novelle des Wiener Mindest­sicherungs­gesetzes ver­ab­schie­det, die eine um­fas­sende Neu­ge­stal­tung der Miet­bei­hilfe bein­haltet.
Diese Änderungen sollen sicherstellen, dass Personen mit knap­pen Ein­kom­men Unter­stüt­zung er­hal­ten, ins­be­son­dere sol­che, die bis­her knapp über den Miet­bei­hilfen­ober­grenzen lagen. Gleich­zeitig wer­den die­jenigen, die be­reits Mindest­siche­rung er­hal­ten, eine hö­here Unter­stüt­zung für stei­gende Wohn­kos­ten be­kom­men. Die Rege­lung tritt be­reits Anf­ang März in Kraft.
Die Anpassung der Mietbeihilfeobergrenzen bedeutet eine Aus­wei­tung des Emp­fäng­er­*innen­kreises. Außer­dem gibt es da­durch eine Er­hö­hung der Unter­stüt­zung für be­ste­hende Emp­fän­ger­*innen, falls die Wohn­kosten nicht be­reits ge­deckt sind. Be­son­ders Allein­er­zie­hende mit Kin­dern wer­den stär­ker unter­stützt. Zum Bei­spiel er­hält eine allein­er­zie­hende Per­son mit einem Kind und einer monat­lichen Miete von 500 Euro bis zu 211,04 Euro, was einer Stei­ge­rung von bis zu 48 Pro­zent ent­spricht.
Auch die Beantragung wird gestrafft: Bisher konnten Mindest­siche­rungs­be­zie­her­*innen unter be­stimmten Voraus­set­zungen so­wohl Miet­bei­hilfe von der Magis­trats­ab­tei­lung Stadt Wien - Sozia­les, Sozial- und Gesund­heits­recht (MA 40) als auch Wohn­bei­hilfe von der Ab­tei­lung Wohn­bau­för­de­rung und Schlich­tungs­stelle für wohn­recht­liche An­ge­legen­heiten (MA 50) er­halten, was oft zu admi­nis­tra­ti­ven Schwierig­keiten führte. Die Neu­rege­lung soll nun den Pro­zess ver­ein­fachen und sicher­stel­len, dass die Unter­stüt­zung effek­ti­ver und zeit­nah ge­währt wird.

Posted by Wilfried Allé Thursday, February 22, 2024 1:22:00 PM
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