AZ-Neu

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Schlechte Aussichten für arme Kinder (und ihre Eltern)!

Kürzlich hat die Bundesregierung ihr Konzept zur Mindestsicherung Neu vorgestellt.
Die Mindestsicherung Neu im Detail
Im Rahmen des Ministerratsvortrags vom 28.5.2018 wurden die Eckpunkte der angepeilten Neuregelung präsentiert. Sie inkludieren:

  • Eine maximale Leistungshöhe von 863 Euro für Alleinstehende pro Monat,
  • Den darin enthaltenen sogenannten Arbeitsqualifikationsbonus in der Höhe von 300 Euro,
  • Die restlichen 563 Euro können von den Bundes­ländern nach eigenem Er­messen auf die Leis­tung für den Le­bens­un­ter­halt und jene für den Wohn­auf­wand auf­ge­teilt wer­den.
  • Ergänzende Leistungen für weitere Erwachsene und Kinder im Haushalt, wobei für das erste Kind maximal 25 % des Allein­ste­hen­den-Richt­satzes ge­zahlt wer­den (215 Euro), für das zwei­te 15 % (129 Euro) und für je­des wei­tere Kind nur mehr fünf Pro­zent (43 Euro). Paare sol­len zu­künf­tig maxi­mal 140 % des Richt­satzes er­halten.
  • Maximal 100 Euro mehr für das erste Kind von AlleinerzieherInnen, 75 Euro für das zweite, 50 Euro für das dritte und 25 Euro für jedes weitere Kind,
  • Die Verknüpfung des Arbeitsqualifikationsbonus mit dem Erreichen des Pflichtschulabschlusses in Ös­ter­reich oder, sofern dieser nicht nach­ge­wie­sen werden kann, mit Deutsch­kennt­nis­sen auf dem Ni­veau B1 (Haupt­schul­ab­schluss) oder Eng­lisch­kenn­tnis­sen auf dem Ni­veau C1. Da­zu kom­men wei­tere Kri­terien, wie Quali­fi­zierungs­maß­nahmen, eine unter­schrie­bene In­te­gra­tions­ver­ein­barung oder ein ab­ge­schlos­se­ner Werte­kurs.
  • Eine fünfjährige Wartefrist für EU-BürgerInnen und Dritt­staats­an­gehörige, bevor sie An­spruch auf eine Leis­tung aus der Mindest­si­che­rung haben.

Während die Beträge und Richtsätze in der Mindestsicherung Neu immer als Obergrenze zu verstehen sind, sind jene der alten Mindest­sicherung Unter­grenzen. Das heißt, es war den Ländern bisher immer mög­lich, mehr aus­zahlen. Auf­grund dieses wich­tigen Unter­schieds ist es sehr wahr­schein­lich, dass die Dif­fe­renz zwi­schen bis­her­iger und zu­künf­tiger Re­ge­lung noch größer aus­fal­len wird, als es auf den ersten Blick scheint.

In welch prekärer Situation Kinder jetzt schon sind, die in Haus­halten mit Mindest­sicherungs­bezug leben, zeigen die aktuellen Forschungsergebnisse von Statistik Austria: Diese Kinder leben viel öfter als ihre Alters­ge­nos­sen in zu kleinen Wohnungen und können oft nicht an mit Kos­ten ver­bun­denen Frei­zeit- oder Schul­ak­ti­vi­tä­ten teil­nehmen. Es ist für sie auch sehr oft nicht mög­lich, Freunde ein­zu­laden oder neue Klei­dung zu be­kom­men. Die Min­dest­si­cherung Neu wird diese Si­tu­ation wei­ter ver­schlim­mern!In welch pre­kärer Si­tu­ation Kin­der jetzt schon sind, die in Haus­halten mit Mindest­si­che­rungs­be­zug leben, zei­gen die ak­tu­ellen For­schungs­er­geb­nis­se von Sta­tis­tik Aus­tria: Diese Kinder leben viel öfter als ihre Alters­ge­nos­sen in zu kleinen Woh­nungen und kön­nen oft nicht an mit Kosten ver­bun­denen Frei­zeit- oder Schul­ak­ti­vi­tä­ten teil­nehmen. Es ist für sie auch sehr oft nicht mög­lich, Freun­de ein­zu­la­den oder neue Klei­dung zu be­kom­men. Die Mindest­sicherung Neu wird diese Si­tu­ation wei­ter ver­schlim­mern!

Ganz offensichtlich schiebt sie Bundes­re­gierung Aus­länder­Innen als Be­grün­dung vor, um die Mindest­si­cherung für alle – auch für die Ös­ter­reicher­Innen – zu kür­zen.
Das wird dazu führen, dass die Armuts­ge­fähr­dung steigt und eine immer größere Zahl von Men­schen um schlecht be­zahlte, pre­käre Ar­beit kon­kur­riert. Und damit wird in Zu­kunft auch der Druck auf die Be­schäf­tig­ten stei­gen!

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Posted by Wilfried Allé Sunday, June 17, 2018 8:36:00 PM
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