Wien wird regelmäßig zur lebenswertesten Stadt der Welt gekürt. Mit ein Grund für die hohe Lebensqualität ist das leistbare Wohnen. Vor allem der ausgeprägte soziale Wohnbau sticht dabei hervor. Geförderter Wohnbau hält dabei die Mieten auf einem leistbaren Niveau. In den vergangenen Jahrzehnten hat die Stadt zahlreiche Anstrengungen zum Erhalt dieses Vorzeigemodells unternommen. Zusammen mit den kürzlich bei der Klausur der Wiener Stadtregierung vorgestellten Maßnahmen soll Wien weiterhin ein Musterbeispiel für leistbares Wohnen bleiben.
1. Hoher Anteil an geförderten Wohnungen: Ein Großteil der Wohnungen bleibt gefördert. In der neuen Bauordnung wurde verankert, dass bei Neubauten zwei Drittel als geförderte Wohnungen zur Verfügung stehen müssen.
2. Wohnbonus für einkommensschwache Haushalte: Über 600.000 Haushalte wurden bereits durch den Wohnbonus unterstützt, der an Mieter*innen mit niedrigem Einkommen ausbezahlt wurde.
3. Bonus für Gemeindebau-Mieter: Zusätzlich wurde ein Bonus für Mieter*iinnen im Gemeindebau eingeführt. Eine wichtige Entscheidung ist auch die Aussetzung von Mieterhöhungen für die nächsten zwei Jahre.
4. Ausgeweitete Wohnbeihilfe:Unterstützung soll die ab März ausgeweitete Wohnbeihilfe bieten, um den Zugang zu Wohnraum weiter zu erleichtern.
5. Investitionen in höchste Qualität: Insgesamt 115 Millionen Euro fließen in den Neubau von Wohnraum höchster Qualität. Erhöhte Fördersätze und zinslose Landesdarlehen kommen speziell gemeinnützigen Bauträgern zugute.
6. Sanierung und Dekarbonisierung: Die qualitative Sicherung bestehender Wohnräume steht im Fokus. Eine Investition von 112 Millionen Euro ermöglicht die thermische Sanierung von Gebäuden und den Einsatz alternativer Energiesysteme. Auch die qualitative Sicherung des bestehenden Wohnraums ist wichtig. Hier greift die neue Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung. Mit insgesamt 260 Millionen wird die Sanierung von Gebäuden und Wohnungen gefördert. Damit sollen Gebäudehüllen thermisch saniert und soll auf alternative Energiesysteme umgestellt werden. So gibt es etwa für die Umrüstung von einem Gas- auf einen Elektroherd eine Prämie von 1.000 Euro. Diese geht direkt an Wohnungsnutzer*innen.
7. Vereinfachte Förderabwicklung: Die neue Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung vereinfacht die Förderabwicklung und erweitert den Bezieher*innenkreis, um eine nachhaltige Wirkung zu erzielen.