Der Rechnungshof übt scharfe Kritik an den österreichischen Tourismusförderungen. Diese seien ineffizient, Willkür und Mitnahmeeffekte hätten zu viel Raum. Die Prüfer vermissen unter anderem das Vier-Augen-Prinzip bei Förderentscheidungen über Zinszuschüssen zu Krediten und Vor-Ort-Prüfungen bei größeren Projekten.
Kritik an Köstingers Tourismusministerium
Das für die Förderungen zuständige Tourismusministerium entwickelte laut Rechnungshof "kein auf Qualitätskriterien gestütztes Punkteschema für die Bewertung der Förderwürdigkeit der eingereichten Projekte der TOP-Tourismusförderungen". Damit habe die für die Abwicklung der Förderung zuständige Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) - abgesehen von der Förderrichtlinie - "über keine Richtschnur für die Vergabe der Förderungen" verfügt. Die Förderentscheidungen hätten nicht anhand quantifizierbarer Kriterien geprüft werden können. Darüber hinaus konnte das Ministerium den Prüfern zufolge auch keine Förderschwerpunkte für die Vergabe setzen. Weiters sei eine Reihung der Projekte nach Zielerreichung - wie Innovationsgehalt oder Nachhaltigkeit - ausgeschlossen gewesen.
Die Prüfer orteten einen Mangel an Nachvollziehbarkeit und Treffsicherheit bei der Fördervergabe. Dazu soll das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus "quantifizierte und messbare Förderziele" festlegen, "um einen gezielten und wirksamen Fördermitteleinsatz zu gewährleisten", lautet daher eine der Empfehlungen des Rechnungshofes.
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Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
[Der Sinnspruch wird heute im Deutschen, Englischen, Italienischen und auch im Französischen ironisch gebraucht, um bei anscheinend unverdächtigen oder als besonders moralisch dargestellten Handlungen auf versteckte Motive oder heimliche Nutznießer hinzuweisen bzw. erstere zu unterstellen.]