Der Wunsch nach gesetzlichen Vorgaben zur Nutzung von Drohnen ist in der Bevölkerung stark ausgeprägt: 62 Prozent befürworten eine starke Regulierung seitens des Staates, 6 Prozent wollen eine uneingeschränkte Privatnutzung.
Schon seit langem sind neue Regeln in Arbeit, die in der ganzen EU gelten und somit für eine Harmonisierung des Luftraums in der Europäischen Union sorgen sollen. Im Juni 2019 wurden diese Regeln nun endgültig bekannt gegeben und müssen ab 01. Juli 2020 eingehalten werden.
Die Flugobjekte müssen registriert werden und benötigen abhängig von ihrer Kategorie eine Betreibernummer ähnlich eines Autonummernschilds.
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Die neuen EU-Vorschriften verfolgen einen risikobasierten Ansatz. Je nachdem, welche Gefahr von einem Drohnen-Flug ausgeht, gelten unterschiedliche Auflagen.
Um die EU-Verordnungen zu verstehen, müssen erst einmal zwei neu eingeführte Begriffe erklären:
- Klassen: Mit den Geräte-Klassen werden Drohnen zukünftig nach ihren technischen Eigenschaften unterteilt. Es gibt die Klassen C0, C1, C2, C3 und C4. Drohnen müssen zukünftig von den Herstellern eindeutig mit der zutreffenden Klasse markiert werden. Hier findest du eine genauere Erklärung zu den Drohnen-Klassen der EU.
- Kategorien: Flugmanöver werden zukünftig anhand ihres Risikos in drei Kategorien (offen, speziell und zulassungspflichtig) untergliedert. Für die Offene Kategorie gibt es die drei Unterkategorien A1, A2 und A3.
Für die meisten Privatanwender wird die offene Kategorie die wichtigste Rolle spielen. Was man für die einzelnen Kategorien wissen muss, kanns in diesen folgenden Artikeln nachgelesen werden:
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Der Weg zur Drohnenbewilligung
Die wichtigsten Informationen zur technischen Zulassung und zum Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) zusammengefasst von Austro Control GmbH ->
Posted by Wilfried Allé
Wednesday, November 20, 2019 7:11:00 PM
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