Der Außendienst der Finanzverwaltung führt derzeit bereits bei Unternehmen Nachschauen hinsichtlich der Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht durch. Die Basis ist ein interner, nicht veröffentlichter Erlass von Anfang Jänner 2016. Folgende Formulare werden bei der Nachschau verwendet:
Formular KN 1a ->
Formular KN 1b ->
Informationsblatt des BMF iZm der Kassennachschau ->
Es wird also ernst im Kampf gegen die Steuerhinterziehung. Jetzt mal bei den Kleinen. Später - hoffentlich - auch bei den Großen.
Posted by Wilfried Allé
Thursday, January 21, 2016 3:13:00 PM
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