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Eigentlich war das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) klar und einfach: Der Karfreitag darf nicht nur für evangelische, methodistische und altkatholische ArbeitnehmerInnen ein Feiertag sein. Alle ArbeitnehmerInnen sind gleich zu behandeln. Ab sofort sei der Karfreitag für alle frei, entschied der EuGH, sofern der Gesetzgeber nicht eine andere Regelung beschließe, die ebenfalls für alle Religionsgemeinschaften gleichermaßen gelte.

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Posted by Wilfried Allé Thursday, February 28, 2019 12:09:00 AM
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