AZ-Neu

Die Informationsplattform für ArbeiterInnen, Angestellte, KMUs, EPUs und PensionistInnen

In immer mehr Firmen wird nahezu der gesamte Arbeitsalltag digital aufgezeichnet. Die Analyse von Daten über Arbeitstätigkeiten und Verhaltensweisen wird schnell zur permanenten Überwachung und Kontrolle. Während betriebliche Abläufe optimiert werden, geraten ArbeitnehmerInnen unter Druck – und unter Pauschalverdacht. In einer umfangreichen Studie wird vorgelegt, wie Betriebe Daten über (und gegen) Beschäftigte nutzen.

Smartphones sind heute bei Weitem nicht die einzigen Geräte, die permanent Daten über das Verhalten ihrer NutzerInnen erfassen. Während das Barcode-Lesegerät an der Supermarktkasse, in der Fabrik oder im Logistikzentrum schon länger Daten über diejenigen sammelt, die damit arbeiten, dehnt sich die Speicherung von Verhaltensdaten heute in viele andere Bereiche aus – Maschinen, Fabrikhallen, Labore, Bürogebäude, Arbeitsplätze und Fahrzeuge werden zu digital vernetzten Umgebungen.

Oder, Microsoft 365 kann heute aufzeichnen, welche Programme wie lange genutzt und welche Dateien erstellt, geändert, geöffnet oder freigegeben wurden. Auch Kalendereinträge und Kommunikationsdaten stehen für Auswertungen zur Verfügung. Mit Berichtsfunktionen wie Workplace Analytics können Firmen analysieren, wie viel Zeit ArbeitnehmerInnen mit Videokonferenzen, Besprechungen oder E-Mail-Versand verbringen.

Neben solchen sehr fragwürdigen Technologien nutzen viele größere Unternehmen immer weitreichendere Daten für Analysen. Auch im Namen der Sicherheit werden oft Produkte eingesetzt, deren Funktionen einer Totalüberwachung des Arbeitsalltags gleichkommen.

Die umfassende digitale Protokollierung von Arbeitstätigkeiten wird schnell zur permanenten Überwachung und Kontrolle, die tief in die Rechte und Freiheiten von ArbeitnehmerInnen eingreift.

In Österreich sind ArbeitnehmerInnen digitalen Kontrolltechnologien keineswegs hilflos ausgeliefert. Die rechtliche Situation für die Mitsprache bei betrieblicher Datenverarbeitung ist durch DSGVO und Arbeitsverfassungsgesetz im globalen Vergleich nicht schlecht. Einige der oben beschriebenen Praktiken sind hierzulande sicherlich illegal. Digitale Leistungs- und Verhaltenskontrolle oder gar eine durchgängige Überwachung sind nur sehr eingeschränkt möglich. Unternehmen müssen heute für fast alle datenverarbeitenden Systeme zwingend Vereinbarungen mit dem Betriebsrat abschließen. Dennoch stellt die Durchdringung des Arbeitsalltags mit Datenverarbeitung die Mitbestimmung vor große Herausforderungen.

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Posted by Wilfried Allé Saturday, January 29, 2022 5:01:00 PM
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