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Neu ab 16. April 2022

Die gestern präsentierten neuen Corona-Regeln des Bundes werden von der Stadt Wien überwiegend mitgetragen. Es fallen die 2G-Vorschriften in der Gastronomie bei Tag und bei Nacht. Für einen Lokalbesuch muss man also künftig weder eine Genesung noch eine Impfung vorweisen. Maske ist ebenfalls keine mehr auf dem Weg zum Tisch vorgeschrieben. Ausnahmeregelungen gegenüber der Bundesverordnung gibt es für Besuche in Spitälern und Heimen. Zwar fallen auch hier die 2G-Regeln, dafür muss jeder Besuch einen PCR-Test vorweisen. Für Externe gilt im Kindergarten Maskenpflicht. Bei der Gültigkeitsdauer von Tests ändert sich in Wien nichts, ein PCR-Test gilt auch weiterhin 48 Stunden ab Probeentnahme. In allen anderen Bereichen werden die Regelungen des Bundes übernommen, die ab heute Mitternacht bis zum 8. Juli gelten: Ab Samstag muss FFP2-Maske nur noch in Öffis, Taxis und im lebensnotwendigen Handel wie etwa im Supermarkt getragen werden. Die Gültigkeit des Grünen Passes wird von neun auf zwölf Monate nach der Booster-Impfung verlängert. 

Posted by Wilfried Allé Friday, April 15, 2022 8:30:00 AM

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