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Die Informationsplattform für ArbeiterInnen, Angestellte, KMUs, EPUs und PensionistInnen

Folgende Sicherheitsmaßnahmen gelten in Wien:

  • 3-G-Regel: Personen ab 6 Jahren, die zum Beispiel ein Lokal besuchen, zum Frisör gehen oder eine Veranstaltung besuchen,  müssen einen Nachweis vorlegen, dass sie getestet, geimpft oder genesen sind („3-G-Regel“). Antigen-Selbsttests gelten nicht mehr als Eintritts-Tests.
  • Die Maskenpflicht gilt in allen Innenräumen, wenn kein 3-G-Nachweis erforderlich ist (z. B. Handel, öffentliche Verkehrsmittel). Ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) ist ausreichend.
  • Veranstaltungen können grundsätzlich ohne Publikumsobergrenzen stattfinden. In Clubs und Diskotheken gilt vorerst eine Kapazitätsbeschränkung von 75 Prozent. Anmeldepflicht für Veranstaltungen ab 100 Personen.
  • Registrierungspflicht: In Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben, nicht-öffentlichen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie bei Zusammenkünften mit mehr als 100 Personen werden die Kontaktdaten von Besucherinnen und Besuchern erhoben.
  • Die Regelung für Besuche in Spitälern bleiben in Wien weiter aufrecht: ein Besucher pro Patient pro Tag. Es gilt FFP2 Maskenpflicht.
  • In Amtshäusern und anderen öffentlich zugänglichen Bereichen der Stadtverwaltung gilt neben der Maskenpflicht auch der Mindestabstand von 1 Meter.
  • Berufsgruppen wie Pädagoginnen, Gastronomie oder körpernahe Berufe müssen weiter regelmäßig testen.

Informationen zu den bundesweiten Öffnungsschritten finden Sie auf der Website des Gesundheitsministeriums.

Posted by Wilfried Allé Wednesday, June 30, 2021 5:12:00 PM

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