die aktuelle Rechtslage zusammengefaßt
3G-Nachweispflicht am Arbeitsplatz
Gemäß 5. COVID-19 Maßnahmenverordnung dürfen Arbeitnehmer, Inhaber und Betreiber den Ort der beruflichen Tätigkeit nur noch betreten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind und dies nachweisen können.
Geimpft
Einmalimpfung (Johnson & Johnson)
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Ab 22 Tage nach der Impfung bis 270 Tage nach der Impfung
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Zweitimpfung (Moderna, BioNTech Pfizer, Astra Zeneca)
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Ab der 2. Impfung bis 360 Tage nach der Zweitimpfung
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Auffrischungsimpfung
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Bis 360 Tage nach der 3. Dosis
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Genesen
Genesungszertifikat oder Absonderungs-bescheid oder ärztliche Bestätigung
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Bis 180 Tage nach der überstandenen Infektion
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Getestet
Molekularbiologische Tests (z.B. PCR-Test)
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Bis 72 Stunden nach Nachweiserstellung Testabnahme (Bis 48 Stunden in Wien)
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Antigentest nur von befugter Stelle
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Bis 24 Stunden nach Nachweiserstellung Testabnahme
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Mit dem 3G-Nachweis entfällt die Maskenpflicht am Arbeitsplatz.
Besucherinnen und Besucher von Büros müssen ausnahmslos eine FFP2-Maske tragen, wobei ein 2G-Nachweis nicht erforderlich ist (Ausnahme des § 5 (2) Z. 15 der 5. COVID-19 Maßnahmenverordnung).
Wir möchten betonen, dass dies die aktuelle Lage ist, die sich in den nächsten Tagen wieder ändern kann.
Posted by Wilfried Allé
Thursday, November 18, 2021 3:56:00 PM
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