Termine nur nach vorangehender Vereinbarung
Wenn mit 15.05. in den Wiener Ämtern der Parteienverkehr schrittweise hochgefahren wird, ist dies zur Vermeidung der Verbreitung des Coronavirus nur eingeschränkt möglich: Für all jene Fälle, bei welchen es nicht möglich ist, das Anliegen online oder per Email zu erledigen, werden Termine vergeben. Diese können telefonisch, online oder per E-Mail vereinbart werden.
Beim Besuch im Amt sind folgende Grundregeln zu beachten:
- KundInnen tragen in den Räumen der Stadt Wien Mund-Nasenschutz (nur wenige Ausnahmen, wie z. B. unmittelbar bei Personenidentifikation, Kinder bis 6 Jahre, aus gesundheitlichen Gründen, wie z. B. Asthma).
- In Räumlichkeiten 1 m Abstand zwischen allen Personen sowie die allgemeinen Hygienemaßnahmen (Husten in Armbeuge, kein Händeschütteln, Händewaschen, etc.) einhalten.
- Beachten Sie die Vorgaben der Ordnerdienste oder Securities.
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Posted by Wilfried Allé
Friday, May 1, 2020 2:37:00 PM
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