Seit Samstag, 26.12. ist in Österreich der dritte harte Lockdown in Kraft
Es gelten wieder Ausgangsbeschränkungen rund um die Uhr. Der Handel bleibt bis inklusive 17. Jänner geschlossen. Ausgenommen davon sind der Lebensmittelhandel, Apotheken und Drogerien. Neu und erlaubt ist diesmal aber die Vorbestellung und Abholung von Waren in allen Geschäften. Körpernahe Dienstleister wie etwa Friseure dürfen nicht öffnen. Kundenbereiche von nicht körpernahen Dienstleistungsbetrieben dürfen weiterhin aufgesucht werden (z. B. Banken, KFZ- und Fahrrad -Werkstätten, Versicherungen, Putzereien, Schneidereien etc.) Der Kulturbereich und viele Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Outdoor-Sportstätten dürfen unter Einhaltung der 1-Meter-Abtand-Regel betreten werden (z. B. Eislaufplatz, Loipen, Golfplätze), man braucht mindestens 10m2 Platz für sich.
Von den Beschränkungen ausgenommen sind u. a. das Treffen mit dem Lebenspartner und Aufsichtspflichten über minderjährige Kinder. Die Aufsichtspflicht über minderjährige Kinder kann auch durch Personen wahrgenommen werden, die nicht dem Familienkreis zuzurechnen sind.
Der Lockdown endet für alle am 24. Jänner. Allerdings soll es die Möglichkeit eines sog. "Freitestens" geben: Wer an den für 15., 16. und 17. Jänner vorgesehenen Gratismassentests teilnimmt und dann ein negatives Ergebnis vorlegen kann, darf den 3. Lockdown bereits am 18. Jänner beenden (genaue Details dazu sind noch unbestimmt). Für den Jahreswechsel (Silvester und Neujahr) gibt es keine Ausnahmen. Es gelten alle Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen.
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus-Aktuelle-Maßnahmen.html
Posted by Wilfried Allé
Saturday, December 26, 2020 9:16:00 PM
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