Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich auf eine Mindestkörperschaftssteuer von 15% geeinigt. Sie soll für mehr Steuergerechtigkeit sorgen und vor allem international tätige und digitale Konzerne stärker in die Pflicht nehmen.
Die globale Mindeststeuer, auf die sich im Oktober 2021 knapp 140 Staaten geeinigt hatten, soll weltweit für mehr Steuergerechtigkeit sorgen und vor allem international tätige und digitale Konzerne stärker in die Pflicht nehmen, die heute aufgrund geschickter Gewinnverlagerungen oft kaum Steuern zahlen. Die komplexe Vereinbarung kam am Montag, den 12.12.2022 nach monatelangen Verhandlungen der EU und der Regierungen der EU-Mitgliedsländern mit Ungarn zustande. Ungarn hatte zuvor sein Veto gegen die von der OECD und 26 der 27 EU-Mitgliedsländern angestrebte Mindestkörperschaftssteuer eingelegt. Steuerfragen erfordern in der aus 27 Ländern bestehenden Europäischen Union stets Einstimmigkeit.
Prinzipiell ist eine Mindeststeuer zwar begrüßenswert, doch die viel zu geringe Höhe der Steuer ist zu kritisieren, ebenso der viel zu enge Geltungsbereich.
Steuersatz orientiert sich an Steuersümpfen.
„Seit 1980 haben sich die Steuersätze für Konzerne in der EU im Durchschnitt von knapp 50 auf unter 22 Prozent mehr als halbiert. Anstatt nun endlich einen Boden bei etwa 25 Prozent einzuziehen, orientiert sich der Mindeststeuersatz von lediglich 15 Prozent an Steuersümpfen wie Irland oder der Schweiz“, kritisiert David Walch von Attac Österreich. Attac sieht zudem die Gefahr, dass diese viel zu niedrige Mindeststeuer den Steuerwettlauf in zahlreichen EU-Staaten mit Steuersätzen von über 20 Prozent sogar anheizen wird. Tatsächlich erklärten Konzernlobbys in vielen Staaten bereits, die 15 Prozent seien ein Anlass, die Konzernsteuern nun weiter zu senken.
Attac beispielsweise, fordert einen Mindeststeuersatz von 25 Prozent und eine Trendumkehr beim internationalen Steuerwettlauf nach unten.
90 Prozent der Unternehmen sind nicht betroffen.
Auch der Geltungsbereich der Steuer ist für Attac unzureichend; denn gelten soll sie nur für multinationale Konzerne mit mehr als 750 Millionen Euro Umsatz. Damit sind 90 Prozent aller Konzerne in der EU von der Mindeststeuer ausgenommen. „Es gibt keine Rechtfertigung, die Schwelle derart hoch anzusetzen. Gewinnverschiebungen sind nicht nur unter Konzerngiganten verbreitet – sie zählen leider zur allgemeinen Praxis multinationaler Konzerne“, kritisiert Walch. Attac fordert, die Mindeststeuer ab 50 Millionen Euro Umsatz einzuführen.