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Verbundfähige und stabile Energie­netze sind das Rück­grat des EU-Ener­gie­bin­nen­markts und von ent­schei­den­der Be­deu­tung für den öko­lo­gi­schen Wan­del. Um zur Um­set­zung des euro­pä­ischen Grünen Deals bei­zu­tra­gen, schlägt die Kom­mis­sion heute ei­nen Aktionsplan vor, mit dem sicher­ge­stellt wer­den soll, dass un­se­re Strom­net­ze ef­fi­zien­ter ar­bei­ten und wei­ter und schnel­ler aus­ge­baut wer­den. Die Kom­mis­sion hat be­reits ei­nen unter­stüt­zen­den Rechts­rahmen für den Aus­bau der Strom­netze in ganz Eu­ro­pa ge­schaf­fen. Mit der vol­lstän­di­gen Inte­gra­tion der EU-Märkte wird ein moder­ni­sier­tes Infra­struk­tur­netz sicher­stel­len, dass Bür­ger und Unter­neh­men von bil­li­ge­rer und sau­be­rerer Ener­gie pro­fi­tie­ren kön­nen.

Es wird erwartet, dass der Strom­ver­brauch in der EU bis 2030 um rund 60 % stei­gen wird. Die Netze müs­sen ein stär­ker digi­ta­li­sier­tes, dezen­tra­le­res und flexi­ble­res Sys­tem mit Mil­lio­nen von Solar­mo­du­len auf Dä­chern, Wärme­pum­pen und lo­ka­len Ener­gie­ge­mein­schaf­ten, die ihre Res­sour­cen tei­len, mehr erneu­er­ba­ren Off­shore-Ener­gien, die ans Netz ge­hen, mehr Elek­tro­fahr­zeu­gen, die auf­ge­la­den wer­den müs­sen, und ei­nem wach­sen­den Be­darf an Was­ser­stoff­pro­duk­tion. Da 40 % un­se­rer Ver­teil­netze mehr als 40 Jahre alt sind und sich die grenz­über­schrei­ten­de Über­tra­gungs­ka­pa­zi­tät bis 2030 ver­dop­peln soll, sind In­ves­ti­tio­nen in Höhe von 584 Mrd. EUR er­for­derl­ich.

Ein Aktionsplan zur Schließung der Lücken bei der Energiewende

Der Aktionsplan zielt darauf ab, die wich­tig­sten Heraus­for­de­run­gen beim Aus­bau, der Digi­ta­li­sie­rung und der bes­se­ren Nut­zung der Strom­über­tra­gungs- und -ver­tei­lungs­netze in der EU an­zu­ge­hen. Da­rin wer­den kon­kre­te und maß­ge­schnei­der­te Maß­nah­men fest­ge­legt, die da­zu bei­tra­gen sol­len, die er­for­der­li­chen In­ves­ti­ti­onen zu mobi­li­sie­ren, um die euro­pä­i­schen Strom­netze auf Vor­der­mann zu brin­gen. Die Maß­nahmen kon­zen­trie­ren sich auf die Um­set­zung und ra­sche Um­set­zung, um recht­zei­tig etwas für unse­re Zie­le für 2030 zu er­reichen:

  • Beschleunigung der Durchführung von Vor­haben von ge­mein­samem Inte­res­se und Ent­wick­lung neuer Pro­jekte durch poli­ti­sche Steue­rung, ver­stär­kte Über­wa­chung und mehr Vor­schläge;
  • Verbesserung der lang­fris­tigen Pla­nung der Netze, um mehr er­neuer­bare Ener­gien und eine elek­tri­fi­zierte Nach­frage, ein­schließ­lich Was­ser­stoff, in das Ener­gie­sys­tem auf­zu­nehmen, indem die Ar­beit der Netz­be­trei­ber so­wie der natio­na­len Re­gu­lie­rungs­be­hör­den ge­steuert wird;
  • Einführung regulatorischer Anreize durch Leit­li­nien für vor­aus­schau­ende, zu­kunfts­orien­tierte In­ves­ti­tio­nen und für die grenz­über­schrei­tende Kos­ten­tei­lung bei Off­shore-Pro­jekten;
  • Anreize für eine bessere Nut­zung der Netze durch mehr Trans­pa­renz und ver­bes­ser­te Netz­ta­ri­fe für intel­li­gen­tere Netze, Ef­fi­zienz und in­no­va­tive Techno­lo­gien und Lö­sun­gen durch Unter­stüt­zung der Zu­sam­men­ar­beit zwi­schen den Netz­be­trei­bern und Emp­feh­lun­gen der Agen­tur für die Zu­sam­men­ar­beit der Ener­gie­re­gu­lie­rungs­be­hör­den (ACER);
  • Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln für Netzprojekte durch mehr Sichtbarkeit der Möglichkeiten für EU-Finanzierungsprogramme, insbesondere für intelli­gente Netze und die Moder­ni­sie­rung von Ver­tei­ler­netzen;
  • Förderung schnellerer Genehmi­gungen für den Netz­aus­bau durch tech­ni­sche Unter­stüt­zung für Be­hör­den und Be­ra­tung zur bes­se­ren Ein­bin­dung von Inter­es­sen­grup­pen und Ge­mein­den.
  • Verbesserung und Siche­rung der Netz­lie­fer­ket­ten, unter an­de­rem durch Har­mo­ni­sie­rung der Ferti­gungs­an­for­de­rungen der Indus­trie an die Er­zeu­gung und den An­schluss an die Nach­frage.

Hintergrund

Die EU verfügt über eines der um­fang­reichs­ten und widers­tands­fä­higsten Netze der Welt und ver­sorgt Mil­lio­nen von Bür­ger­innen und Bür­gern mit Strom. Un­sere gut ver­netz­ten Ener­gie­märkte er­wie­sen sich als wich­ti­ger Ak­tiv­posten, um eine sta­bi­le Ver­sor­gung wäh­rend der Ener­gie­krise zu ge­währ­leis­ten. Die EU hat mit der über­ar­bei­te­ten TEN-E-Ver­ord­nung, der über­arbei­te­ten Er­neu­er­bare-Ener­gien-Richt­li­nie und Vor­schlägen für ein Netto-Null-Indus­trie­ge­setz und ein re­for­mier­tes Strom­markt­de­sign einen Rechts­rah­men zur Unter­stüt­zung des Netz­aus­baus ge­schaffen.

Um das im REPowerEU-Plan fest­ge­legte Ziel, die Ein­fuhr rus­si­scher fos­siler Brenn­stof­fe zu be­en­den, und das kürz­lich ver­ein­barte Ziel, bis 2030 einen An­teil er­neuer­ba­rer Ener­gien von 42,5 % und einen An­teil von 45 % zu er­rei­chen, zu er­reichen, be­nö­tigt die EU moder­ni­sier­te Netze und eine ge­stärk­te Ener­gie­infra­struk­tur. Der EU-Ak­tions­plan für Netze wurde im Rah­men des Euro­pä­ischen Wind­kraft-Aktions­plans an­ge­kün­digt, den die Kom­mis­sion im ver­gan­ge­nen Monat vor­ge­legt hat. Es folgt auf das erste hoch­ran­gi­ge Strom­netz­forum, das vom Euro­pä­ischen Ver­bund der Über­tra­gungs­netz­be­trei­ber (ENTSO-E) unter der Schirm­herr­schaft der Euro­pä­ischen Kom­mis­sion im Sep­tem­ber ver­an­staltet wurde.

Der heutige Aktionsplan wird zusam­men mit der Aus­wahl der wich­tigs­ten grenz­über­schrei­ten­den Ener­gie­infra­struk­tur­pro­jekte für die erste Unions­lis­te von Vor­haben von gemein­sa­mem Inter­es­se und von ge­mein­sa­mem Inter­esse vor­ge­legt, die da­zu bei­tra­gen wer­den, die Ener­­gie­­in­fra­­struk­­tur der EU mit ihren Klima­zie­len in Ein­­klang zu brin­­gen. Er wird auch von ei­nem Pakt für Enga­ge­ment be­­glei­­tet, um eine breite Be­­tei­­li­­gung der Inter­­es­sen­­grup­­pen an der Ent­­wick­­lung der Netze zu ge­­währ­­leisten.

Posted by Wilfried Allé Tuesday, November 28, 2023 8:07:00 PM
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