AZ-Neu

Die Informationsplattform für ArbeiterInnen, Angestellte, KMUs, EPUs und PensionistInnen

  • Mit 31.1.2022 wird der Lockdown für Ungeimpfte Personen aufgehoben, damit umfasst sind die Ausgangssperren und das Kontaktverbot. Die sonstigen Regelungen für Zutritte Gastronomie etc bleiben jedoch für Ungeimpfte Personen aufrecht
  • Mit 5.2.2022 wird die Sperrstunde für die Gastronomie auf 22 Uhr auf 24 Uhr verlängert. Weiters dürfen wieder 50 statt 25 Gäste bei Veranstaltungen zusammenkommen (Feiern, Mannschaftssport, etc.)
  • Mit 12.2.2022 fällt die 2-G-Regel im Handel (abseits von Geschäften des täglichen Bedarfs) weg. Es gilt aber weiterhin die Maskenpflicht
  • Mit 19.2.2022 tritt wieder die 3-G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) in Lokalen, Hotels und bei Veranstaltungen in Kraft. Die FFP2 Maskenpflicht bleibt jedoch vorerst aufrecht. Getestet bedeutet mittels PCR Test 48 Stunden Gültigkeit oder Antigen-Test 24 Stunden Gültigkeit.
  • Für Freizeitbetriebe und Dienstleister ist noch unklar, ob die 3-G-Regel ebenfalls ab 19.2.2022 umgestellt wird. Aktuell sind diese Betrieb noch von den Erleichterungen ausgenommen, somit würde weiterhin die 2-G-Regel gelten. Etwaige Änderungen, sollten diese noch kommen, werden wir Ihnen natürlich mitteilen.
Posted by Wilfried Allé Monday, January 31, 2022 6:52:00 PM
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