Das von der Regierung angepeilte Einsparungsvolumen bei der AUVA geht zwingend mit Leistungsverschlechterungen für ArbeitnehmerInnen einher.
Die Unfallversicherung wird ausschließlich über die Beiträge der DienstgeberInnen (in Höhe von aktuell 1,3% des Bruttolohns) finanziert. Dies ist in der Fürsorgepflicht des Unternehmers, Arbeitsplätze sicher zu gestalten und eine Behandlung im Fall von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sicherzustellen, auch sachlich begründet. Im Gegenzug sind diese weitestgehend vor Schadenersatzansprüchen der ArbeitnehmerInnen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten geschützt. Der/Die DienstgeberIn haftet nur dann, wenn der Arbeitsunfall oder die Berufskrankheit vorsätzlich von ihm/ihr verursacht wurde.
Bei den Einsparungsvorgaben von € 500 Millionen (die mit Senkung der Beiträge auf 0,8 % erreicht werden könnten) handelt es sich um fast 40 % des Gesamtbudgets der AUVA. Eine Ersparnis in dieser Höhe ist somit nur unter Hinnahme von massiven Leistungskürzungen für die Versicherten realistisch. Die gesamten Verwaltungskosten betragen aktuell rund € 97 Millionen; bereits daraus ergibt sich, dass bei mindestens einer der vier Säulen der AUVA gespart werden muss.
Die 4 Säulen:
1. Prävention
2. Unfallheilbehandlung
3. Rehabilitation
4. Rentenleistung
Die Reformvorhaben im Bereich der Unfallversicherung zielen jedoch eindeutig auf eine Entlastung der Wirtschaft (insbesondere von Großunternehmen, die am meisten von Beitragssenkungen profitieren) und nicht auf eine verbesserte Versorgung von ArbeitnehmerInnen ab.
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Created 4/26/2018 by Wilfried Allé
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