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bevor man sich zu Wort meldet

Der ORF ist angehalten, sich an ein Redakteursstatut zu halten, das auf Basis des Bundesverfassungsgesetzes über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks vom 10. Juni 1974, BGBI. Nr. 396 (BGV-Rundfunk) beruht.
Sollten sich Journalisten nicht an die Richtlinien dieses Statuts halten, kann und soll gegen sie vorgegangen werden. Nur, das findet de facto nicht statt, weil es keine ausreichenden Beweise für derartige Verstöße gibt. Was es aber in letzter Zeit sehr wohl gibt, sind unterschiedlichste Attacken gegen den ORF als Institution und da allem voran an den Gebühren (GIS), an einzelne Personen speziell im Nachrichtendienst, weil sie vermeintlich zu harsch mit Parteilieblingen umgehen oder weil sie nichtgeliebte Parteiunliebsame einfach nicht rotzfrech genug 'angehen'. Das bringt gar nicht so wenig Social-Media-Affine offenbar auf die Palme. Hier sei aber angemerkt, auch wenn eine bestimmte Gruppe in diversen (Medien-)Kreisen sich gegenseitig zu befeuern wissen, so sind sie nach wir vor nicht DIE Österreicher, sondern bleiben was sie sind, eben nur ein kleiner Teil der Österreicher. Die Lautstärke der ORF-Gegnerschaft ist also nicht direkt proportional der ORF-Seher- und -Hörerschaft. Und ja, es gibt immer etwas, das man verbessern kann und soll. Aber eine radikale und ganzheitlich nicht durchdachte Veränderung birgt auch die Möglichkeit einer Zerschlagung des ORF in sich. Wer das in aller Konsequenz will, sollte (zumindest einmal für sich selbst) sein demokratisches Weltbild ernsthaft hinterfragen!

Posted by Wilfried Allé Thursday, May 31, 2018 8:56:00 PM
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