- Förderung von Innovation und Zugang zu erschwinglichen Arzneimitteln
- Spezifische Vorschriften für neuartige Arzneimittel wie Arzneimittel für seltene Leiden und antimikrobielle Mittel
- Medikamente sollen ökologisch nachhaltiger werden
Die Abgeordneten verabschiedeten ihre Vorschläge zur Überarbeitung des EU-Arzneimittelrechts, zur Förderung von Innovationen und zur Verbesserung der Versorgungssicherheit, der Zugänglichkeit und der Erschwinglichkeit von Arzneimitteln.
Am Dienstag hat der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit seinen Standpunkt zur neuen Richtlinie (66 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und neun Enthaltungen) und der Verordnung (67 Ja-Stimmen, sechs Nein-Stimmen und sieben Enthaltungen) über Humanarzneimittel festgelegt.
Regulatorische Daten und Marktschutz: Anreize für Innovationen
Um Innovationen zu belohnen, wollen die Abgeordneten eine Mindestfrist für den regulatorischen Datenschutz (in der andere Unternehmen nicht auf Produktdaten zugreifen können) von siebeneinhalb Jahren einführen, zusätzlich zu zwei Jahren Marktschutz (in der Generika, Hybrid- oder Biosimilar-Produkte nicht verkauft werden dürfen) nach einer Marktzulassung.
Pharmazeutische Unternehmen hätten Anspruch auf zusätzliche Datenschutzfristen, wenn das jeweilige Produkt einen ungedeckten medizinischen Bedarf deckt (+12 Monate), wenn vergleichende klinische Studien für das Produkt durchgeführt werden (+6 Monate) und wenn ein erheblicher Teil der Forschung und Entwicklung des Produkts in der EU und zumindest teilweise in Zusammenarbeit mit EU-Forschungseinrichtungen stattfindet (+6 Monate). Die Abgeordneten fordern auch eine Deckelung des kombinierten Datenschutzzeitraums von achteinhalb Jahren.
Eine einmalige Verlängerung (+12 Monate) der zweijährigen Marktschutzfrist könnte gewährt werden, wenn das Unternehmen eine Marktzulassung für eine zusätzliche therapeutische Indikation erhält, die im Vergleich zu bestehenden Therapien einen signifikanten klinischen Nutzen bietet.
Orphan Drugs (Arzneimittel, die zur Behandlung seltener Krankheiten entwickelt wurden) würden von einer Marktexklusivität von bis zu 11 Jahren profitieren, wenn sie einen "hohen ungedeckten medizinischen Bedarf" decken.
Intensivierung des Kampfes gegen antimikrobielle Resistenzen (AMR)
Die Abgeordneten betonen, dass die Forschung und Entwicklung neuartiger antimikrobieller Mittel gefördert werden muss, insbesondere durch Markteintrittsprämien und Meilensteinprämien (z. B. finanzielle Unterstützung in der Frühphase bei Erreichen bestimmter FuE-Ziele vor der Marktzulassung). Diese würden durch ein auf dem Abonnementmodell basierendes freiwilliges gemeinsames Beschaffungssystem ergänzt, um Investitionen in antimikrobielle Mittel zu fördern.
Sie befürworten die Einführung eines "Exklusivitätsgutscheins für übertragbare Daten" für prioritäre antimikrobielle Mittel, der einen zusätzlichen Datenschutz von maximal 12 Monaten für ein zugelassenes Produkt vorsieht. Der Gutschein könne nicht für ein Produkt verwendet werden, das bereits in den Genuss eines Höchstmaßes an regulatorischem Datenschutz gekommen sei und nur einmal auf einen anderen Zulassungsinhaber übertragbar sei.
Zu den neuen Maßnahmen zur Förderung des umsichtigen Einsatzes von Antibiotika gehören strengere Anforderungen, wie z. B. die Begrenzung der Verschreibungen und der Abgabe auf die für die Behandlung erforderliche Menge und die Begrenzung der Verschreibungsdauer.
Verschärfte Anforderungen an die Umweltverträglichkeitsprüfung
Diese neuen Vorschriften würden Unternehmen dazu verpflichten, bei der Beantragung einer Genehmigung für das Inverkehrbringen eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzulegen. Um eine angemessene Bewertung der Umweltverträglichkeitsprüfungen zu gewährleisten, fordern die Abgeordneten die Einrichtung einer neuen Ad-hoc-Arbeitsgruppe für Umweltverträglichkeitsprüfungen innerhalb der Europäischen Arzneimittel-Agentur. Die Abgeordneten bestehen darauf, dass die Maßnahmen zur Risikominderung (zur Vermeidung und Begrenzung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden) den gesamten Lebenszyklus von Arzneimitteln abdecken sollten.
Größere Unabhängigkeit des EU-Gremiums für gesundheitliche Notlagen
Um die Herausforderungen im Bereich der öffentlichen Gesundheit wirksam anzugehen und die europäische Forschung anzukurbeln, fordern die Abgeordneten, dass die Europäische Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion im Gesundheitswesen (HERA, derzeit eine Dienststelle der Kommission) zu einer eigenständigen Struktur innerhalb des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) wird. HERA sollte sich in erster Linie auf den Kampf gegen die dringendsten Gesundheitsbedrohungen konzentrieren, einschließlich antimikrobieller Resistenzen und Medikamentenknappheit.
Weitere Einzelheiten zu den konkreten Vorschlägen der Abgeordneten finden Sie in diesem Hintergrunddokument.
Kommentare
Die Berichterstatterin für die Richtlinie, Pernille Weiss (EVP, DK), erklärte: "Die Überarbeitung der EU-Arzneimittelgesetzgebung ist für Patienten, die Industrie und die Gesellschaft von entscheidender Bedeutung. Die heutige Abstimmung ist ein Schritt auf dem Weg zur Bereitstellung von Instrumenten zur Bewältigung gegenwärtiger und künftiger Herausforderungen im Gesundheitswesen, insbesondere im Hinblick auf unsere Marktattraktivität und den Zugang zu Arzneimitteln in allen EU-Ländern. Wir hoffen, dass der Rat unseren Ehrgeiz und unser Engagement zur Kenntnis nimmt, einen soliden Rechtsrahmen zu schaffen, der die Voraussetzungen für rasche Verhandlungen schafft."
Der Berichterstatter für die Verordnung, Tiemo Wölken (S&D, DE), erklärte: "Diese Überarbeitung ebnet den Weg für die Bewältigung kritischer Herausforderungen wie Arzneimittelknappheit und Antibiotikaresistenz. Wir stärken unsere Gesundheitsinfrastruktur und stärken unsere kollektive Widerstandsfähigkeit gegenüber künftigen Gesundheitskrisen – ein wichtiger Meilenstein in unserem Streben nach einer gerechteren und zugänglicheren Gesundheitsversorgung für alle Europäerinnen und Europäer. Maßnahmen, die den Zugang zu Arzneimitteln verbessern und gleichzeitig Anreize für Bereiche mit ungedecktem medizinischem Bedarf schaffen, sind entscheidende Bestandteile dieser Reform."
Nächste Schritte
Die Abgeordneten sollen auf der Plenartagung vom 10. bis 11. April 2024 über den Standpunkt des Parlaments debattieren und abstimmen. Das neue Parlament wird sich nach den Europawahlen vom 6. bis 9. Juni mit dem Dossier befassen.
Hintergrund
Am 26. April 2023 legte die Kommission ein "Arzneimittelpaket" zur Überarbeitung des EU-Arzneimittelrechts vor. Er enthält Vorschläge für eine neue Richtlinie und eine neue Verordnung, die darauf abzielen, Arzneimittel verfügbarer, zugänglicher und erschwinglicher zu machen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der pharmazeutischen Industrie in der EU durch höhere Umweltstandards zu fördern.
Kontakte:
Dana POPP
Mediensprecher
Kontaktdaten:
- Telefonnummer: (+32) 2 28 46330 (BXL)
- Handy: (+32) 470 95 17 07
- E-Mail: dana.popp@europarl.europa.eu
- E-Mail: envi-press@europarl.europa.eu
- Twitter-Account: @EP_Environment
Artikel-Nr.: 20240318IPR19419
zum Original:
https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20240318IPR19419/eu-pharmaceutical-policy-meps-support-comprehensive-reform