AZ-Neu

Die Informationsplattform für ArbeiterInnen, Angestellte, KMUs, EPUs und PensionistInnen

Regelungen und Vorgehen bis Ostern

  • 8 Tage strikte Einhaltung der bisherigen Maßnahmen mit Ziel Kräfte zu bündeln und Virus möglichst einzudämmen
  • Keine Familienfeiern zu Ostern!!!
     

Welche Regeln gelten bis kommenden Montag, den 13. April 2020?
 

Bis kommenden Montag, gelten dieselben Regeln und Maßnahmen wie bisher. Es gibt zurzeit nur vier Gründe, das Haus zu verlassen:

  1. Um zur Arbeit zu gehen, wenn das notwendig ist.
    1. Dort wo möglich, sollen die Menschen von daheim per Telearbeit arbeiten.
    2. All jene, die in Bereichen tätig sind, die die Versorgung in unserem Land gewährleisten, sind davon ausgenommen.
  2. Dringend notwendige Besorgungen.
    1. Davon umfasst sind dringende Erledigungen, wie der Einkauf von Lebensmitteln oder der Gang zur Apotheke.
  3. Anderen Menschen helfen.
    1. Viele Menschen in Österreich sind derzeit auf unsere Hilfe angewiesen, da sie beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen selbst keine Lebensmittel einkaufen können.
    2. Wer in solchen Fällen sein Haus verlässt, um anderen zu helfen, soll dies auch in dieser Zeit tun können.
  4. In besonderen Ausnahmefällen gilt: Wer im dringenden Fall ins Freie möchte, soll das ausschließlich alleine machen oder mit den Personen, mit denen er in der Wohnung gemeinsam zusammenlebt.

 

Darf ich zu Ostern meine Oma besuchen/sie zu mir einladen oder ich meine Familie oder Freunde treffen?

Nein. Es soll zu Ostern weiterhin auf Feiern verzichtet werden, da nach wie vor ein Risiko besteht durch soziale Kontakte das Coronavirus zu verbreiten.

 

Darf ich am Osterwochenende einen Ausflug mit meiner Familie machen? Nein. Es ist aber weiterhin erlaubt, sich die Füße im Freien zu vertreten. Entweder alleine oder maximal mit den Personen mit denen man in einem Haushalt lebt. Wir bitten Sie Abstand zu anderen Personen zu halten (mindestens 1 Meter) und Menschenansammlungen im öffentlichen Raum zu unterlassen.

 

Muss ich beim Einkaufen nun eine Maske tragen?

Ja, ab Montag den 6. April 2020 ist eine Bedeckung von Mund und Nase in großen Supermärkten verpflichtend. Ab dem 14. April 2020 ist es in allen Geschäften verpflichtet, die geöffnet haben. Hierbei reicht neben dem Mund-Nasen-Schutz auch die Bedeckung mittels Tuch, Schal oder einer selbstgemachten Maske. Der Mund-Nasenschutz, der in Geschäften aufliegt, wird entweder kostenfrei oder zum Selbstkostenpreis zur Verfügung gestellt.

 

Regelungen ab 14. April 2020:

 

Welche konkreten Bereiche sind durch die Ausweitung der Bedeckungspflicht mit Mund-Nasen-Schutz erfasst?

  • Alle geöffneten Geschäfte
  • Öffentlicher Verkehr
  • Am Arbeitsplatz nach Absprache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Sozialpartnerregelung)

 

Wann werden in Wien die Bundesgärten geöffnet?

  • Ab dem 14. April 2020.
  • Unter Kontrolle der Eingangsbereiche und regelmäßigen Abstandskontrollen, Gruppenbildung in den Parks.
  • Alleine oder maximal mit jenen Menschen, mit denen man im Haushalt lebt
  • Zu allen anderen ist Abstand zu halten

 

Ab wann darf ich wieder zur Arbeit gehen?

  • Es gilt nach wie vor, dass man zur Arbeit gehen darf.
  • Wo immer es möglich ist, homeoffice
  • Es gilt auch am Arbeitsplatz: Abstand halten, Hygiene, Desinfektion, Mund-Nasenschutz (Absprache mit Arbeitgeber/Sozialpartnerregelung)

 

Wann kann ich wieder einen Sportplatz besuchen oder ins Fitnesscenter gehen?

  • Bis auf weiteres nicht
  • Die Situation wird bis Ende April evaluiert

 

Wann öffnen Theater, Kinos und andere Kultureinrichtungen?

  • Bis auf weiteres nicht
  • Die Situation wird bis Ende April evaluiert

 

Wann sind wieder Sport- und andere öffentliche Veranstaltungen möglich?

  • Bis Ende Juni sind keine Veranstaltungen erlaubt
  • Für den Sommer wird die Situation zeitgerecht evaluiert

 

Wann können Dienstleistungsbetriebe wie Friseurbetriebe wieder öffnen? 

  • Friseure können unter strengen Auflagen (werden noch definiert) am 1. Mai wieder ihren Betrieb aufnehmen (vorbehaltlich der Entwicklung der Infektionszahlen)
  • Die Situation für alle anderen Dienstleistungsbereiche inkl. Hotels und Gastronomie werden bis Ende April evaluiert. Ziel ist die schrittweise Öffnung ab Mitte Mai.

 

Wann werden Caféhäuser und Restaurants aufsperren?

  • Die Situation für Cafehäuser und Restaurants wird bis Ende April evaluiert. Ziel ist die schrittweise Öffnung ab Mitte Mai.

 

Wann können Hotels und Pensionen wieder den normalen Beherbergungsbetrieb starten?

  • Die Situation für Hotels und Pensionen wird bis Ende April evaluiert. Ziel ist die schrittweise Öffnung ab Mitte Mai.

 

Wann werden Geschäfte die nicht zum Lebensmittelhandel gehören wieder öffnen (Baumärkte, Sportgeschäfte, Einkaufszentren)?

  • Ab 14.4. können kleine Geschäftslokale für den Verkauf von Waren und Handwerksbetriebe wieder aufmachen unter den folgenden Bedingungen:
    • Max. 400m² Verkaufsfläche
    • Nur 1 Kunde pro 20 m²
    • Sicherstellen der maximalen Kapazität durch Einlasskontrolle
    • Kunden und Mitarbeiter müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen
    • Regelmäßiges Desinfizieren muss sichergestellt werden
  • Bau- und Gartenmärkte können auch bereits ab 14.4. aufsperren unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche – die weiteren Auflagen gelten selbstverständlich auch in diesem Bereich
  • Die 400 m² Grenze gilt für die gesamte Fläche von Einkaufszentren
  • Ab 1. Mai können alle Geschäfte für den Verkauf von Waren sowie Friseure unter strengen Auflagen aufsperren.
  • Alle anderen Dienstleistungsbereiche inkl. Hotels und Gastronomie werden bis Ende April evaluiert mit dem Ziel ab Mitte Mai eine stufenweise Öffnung zu ermöglichen

 

Wann werden Pflege- und Seniorenwohnheime sowie Krankenhäuser wieder für Besucher geöffnet?

  • Die Situation bleibt weiter unverändert, da es sich hier insbesondere um eine Risikogruppe handelt

 

Wann enden die Ausgangsbeschränkungen und Besuche bei Familienmitgliedern oder Freunden wieder erlaubt?

  • Die Ausgangsbeschränkungen werden bis Ende April verlängert.
  • Am Ende des Monats erfolgt eine Evaluierung

 

Wann werden private Feierlichkeiten wie Hochzeiten oder Begräbnisse wieder uneingeschränkt möglich sein?

  • Begräbnisse dürfen im familiären Kreis stattfinden
  • Hochzeiten und Taufen dürfen im kleinsten Kreis stattfinden
  • Aufgrund der Ausgangbeschränkungen sind Geburtstage und andere private Feiern nur mit jenen zu feiern, mit denen man im gemeinsamen Haushalt lebt.
  • Bis Ende April werden die Regelungen zu den Ausgangsbeschränkungen evaluiert.

 

Wann werden die Reisebeschränkungen ins Ausland gelockert?

  • Bis auf Weiteres keine Veränderung
  • Die internationale Lage wird täglich neu beurteilt

 

Wie wird es beim Schul- oder Universitätsbetrieb weitergehen?

  • Im Bildungsbereich wird die weitere Entwicklung bis Ende April beobachtet, mit dem Ziel, dass Schulen ab Mitte Mai stufenweise wieder öffnen können
  • Matura und Lehrabschlüsse können aber jedenfalls unter strengen Auflagen durchgeführt werden und werden bereits ab Anfang Mai wieder in die Schule zurückkehren.
  • Für alle weiteren Kinder ist selbstverständlich eine Betreuung im Kindergarten oder der Schule sichergestellt, falls die Betreuung nicht zuhause erfolgen kann
  • An den Universitäten sollen bis auf weiteres die Lehrveranstaltungen auf digitale Weise stattfinden – Prüfungen können stattfinden, wenn die entsprechenden Auflagen eingehalten werden
  • Zu weiteren Details wird Bundesminister Faßmann noch vor Ostern die Medien informieren

 

Wann werden Konzerte oder Festivals wieder stattfinden können?

  • Bis Ende Juni sind keine Veranstaltungen erlaubt
  • Für den Sommer wird die Situation zeitgerecht evaluiert

Ab wann wird es wieder möglich sein Ausflugsziele (touristische Orte) zu besuchen?

  • Die Ausgangsbeschränkungen werden bis Ende April verlängert.
  • Am Ende des Monats erfolgt eine Evaluierung

 

Welche Bestimmungen gelten für Risikogruppen und wie werden diese definiert?

  • Die genauen Maßnahmen und die Definition wird das Gesundheitsministerium in den kommenden Tagen informieren

 

Werden Schwimmbäder/Freibäder/Badesseen geöffnet?

  • Bis auf weiteres nicht
  • Die Situation wird bis Ende April evaluiert

 

Welche Voraussetzungen bzgl. der Ausbreitung des Coronavirus müssen erfüllt sein, dass diese Lockerungen wie geplant in Kraft treten und in Kraft bleiben?

  • Die Lockerungen basieren auf eine weiterhin positive Entwicklung der Infektionszahlen (inkl. Der Auslastung der bestehenden Kapazitäten)
  • Die nationale und internationale Lage wird weiterhin sehr genau beobachtet und immer wieder neu beurteilt.

 

Was passiert mit dem „Oster-Erlass“?

  • Dieser wurde zurückgezogen und ist somit nicht gültig

 

Welche Erlässe sind nun erforderlich und wann wird es diese geben?

  • Heute wird den zuständigen Behörden ein neuer Erlass vom Gesundheitsministerium übermittelt, der klar regelt, dass keine Veranstaltungen erlaubt sind und Begräbnisse nur um familiären Kreis (max. 30 Personen) sowie Hochzeiten nur im kleinsten Kreis (max. 10 Personen) erlaubt sind
Posted by Wilfried Allé Monday, April 6, 2020 8:03:00 PM

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