In Österreich gab es jahrzehntelang eine Erbschaftssteuer, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz hatte von 1955 bis 2007 Bestand. Die Besteuerung erfolgte gestaffelt; einerseits nach Höhe des geerbten Vermögens, andererseits nach Verwandtschaftsgrad zu den Erben. Dabei galt der Grundsatz: je enger das Verwandtschaftsverhältnis, desto geringer der zu entrichtende Steuersatz. Die Steuersätze bewegten sich progressiv zwischen 2 Prozent und 60 Prozent. Der höchste Satz wurde schlagend, sobald die Erbsumme 4,38 Millionen Euro überschritt. Die Freibeträge waren niedrig und bewegten sich zwischen 2.200 Euro für die ersten zwei Steuerklassen und 110 Euro für die letzte, fünfte, Steuerklasse.
Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) kippte die Erbschaftssteuer im Jahr 2008 aufgrund der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Denn während Immobilien mit veralteten Einheitswerten aus den 1970ern beurteilt und damit sehr gering besteuert wurden, zog man bei anderen Vermögenswerten aktuelle Marktwerte als Bemessungsgrundlage heran. Bis zum 31. Juli 2008 hätte die Legislative das Gesetz reparieren können, indem entweder Einheitswerte aktualisiert oder Immobilien wie andere Vermögenswerte bewertet werden. Aufgrund des Widerstandes vor allem aus der Koalitionspartei ÖVP verstrich die Frist dafür jedoch ungenutzt. Das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz verlor damit seine Gültigkeit.
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Es ist eine Mähr, "die SPÖ hat die Erbschaftssteuer abgeschafft".
Der wahre Hintergrund ist, der seinerzeitige Koalitionspartner (ÖVP) hatte - aus seiner Sicht geschickt - die vom Verfassungsgerichtshof eingeforderte Reparatur des Gesetzes so lange verzögerte, bis die gesetzte Frist verstrichen war. Dadurch wurde das bis dahin gültige Erbschaftsgesetz definitiv außer Kraft gesetzt.
Ende Gelände!
Posted by Wilfried Allé
Tuesday, June 23, 2026 9:25:00 AM
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gibt es in den meisten Industriestaaten
Eine Erbschaftssteuer gibt es in den meisten Industriestaaten. Neben Japan und Südkorea (50 Prozent) haben etwa auch Länder wie die USA und Großbritannien (je 40 Prozent) hohe Erbschaftssteuern. Auch in Deutschland (30 Prozent) und der Schweiz (7 Prozent) wird Erben besteuert. Der Durchschnitt der Erbschaftssteuer in den Industrienationen der OECD liegt bei 15 Prozent. In den meisten dieser Länder gelten diese Steuersätze aber nur für besonders hohe Erbschaften. Kleine Beträge werden meistens nicht besteuert.
In Österreich gibt es keine Erbschaftssteuer, obwohl 70 Prozent der Bevölkerung eine solche Steuer wollen. Blockiert wird das seit Jahrzehnten von der ÖVP, die dafür sorgt, dass die Reichsten keinen gerechten Beitrag zur Gesellschaft leisten müssen.
Die Erb:innen des Technologie-Imperiums Samsung müssen für ihr Erbe einen der höchsten Steuerbeträge der Geschichte bezahlen. Südkorea hat nämlich mit 50 Prozent eine der höchsten Erbschaftssteuern der Welt. Die Samsung-Dynastie sieht das Bezahlen der Steuer aber als „ihre Pflicht und Verantwortung als Bürger“.
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Posted by Wilfried Allé
Saturday, February 24, 2024 8:17:00 PM
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Wie schaut die aus?
Eine gerechte Steuer auf sehr große Erbschaften fördert soziale Gerechtigkeit. Millionenerbschaften sollen besteuert werden – nicht aber der hart erarbeitete Wohlstand und die Häuser der Mittelschicht. Darum ist das Eigenheim aus unserem Erbschaftssteuer-Modell ausgenommen. Wir lassen nicht länger zu, dass Häuslbauerfamilien von ÖVP und FPÖ als Schutzschild für Multimillionäre verwendet werden, um gerechte Steuern auf große Erbschaften zu verhindern.
Kurzargument
Es ist unfair, dass Arbeit hoch, Millionenerbschaften hingegen gar nicht besteuert werden. Mit einer progressiven Steuer auf Millionenerbschaften könnte man bis zu 800 Mio. Euro pro Jahr zusätzlich einnehmen – Geld, das wir für die Senkung der Steuern auf Arbeit und das Gesundheitssystem dringend brauchen.
Ausführliches Argument
Die Steuer auf große Erbschaften fördert soziale Gerechtigkeit. In den kommenden 30 Jahren werden 700 Mrd. Euro vererbt. Der größte Teil dieser Erbschaften geht wieder an Superreiche. Das ist ungerecht. Die SPÖ schlägt daher vor, große Erbschaften zu besteuern. Nicht betroffen sollen „normale“ Erbschaften von Häuslbauern sein: Wird ein Eigenheim übertragen und danach mindestens 10 Jahre als Hauptwohnsitz vom Erben (weiter)verwendet, ist für dieses Eigenheim keine Erbschaftssteuer zu bezahlen – es gilt ein Freibetrag von 1,5 Mio. Euro.
Dazu kommt: Wer das selbstgebaute Einfamilienhaus der Eltern erbt, zahlt derzeit Grunderwerbssteuer („Häuslbauersteuer“). Die soll mit der Einführung einer Erbschaftssteuer für Millionenerben abgeschafft werden.
Das SPÖ-Modell für eine gerechte Steuer auf Millionenerbschaften sieht zusätzlich zum Freibetrag für das Eigenheim einen Freibetrag von 1 Mio. Euro vor. Damit sind 98 Prozent der Erbschaften und Schenkungen steuerfrei. Erst wer mehr als diesen Freibetrag erbt, soll Erbschaftssteuer zahlen. Nach Überschreiten dieser beiden Freigrenzen sind 25 Prozent zu entrichten, ab 5 Mio. 30 Prozent, ab 10 Mio. 35 Prozent und ab 50 Mio. Euro 50 Prozent. Mit einer progressiven Erbschaftssteuer könnte man bis zu 800 Mio. Euro pro Jahr zusätzlich einnehmen – Geld, das wir für die Senkung der Steuern auf Arbeit und das Gesundheitssystem dringend brauchen.
Beispiel:
Wenn jemand eine Immobilie um 1,5 Mio. Euro erbt und dazu noch 1 Mio. Euro Finanzvermögen, würde diese Person beim SPÖ-Modell keinen Cent Erbschaftssteuer zahlen. Die ganz normalen Häuslbauer werden von der Steuer auf Millionenerbschaften nicht betroffen sein. Wer jetzt noch gegen Steuern auf Millionenerbschaften ist, hat nicht die wahren Leistungsträger*innen und Häuslbauer im Sinn, sondern macht Politik für die Super-reichen!
Posted by Wilfried Allé
Tuesday, September 12, 2023 9:42:00 AM
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