Posted by Wilfried Allé
Sunday, January 5, 2025 12:41:00 PM
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In der Einwegpfandverordnung ist vorgesehen, dass ab 1.1.2025 Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall (idR PET-Flaschen und Dosen) mit einem Volumen von 0,1 bis max. 3 Liter mit einem Pfand in Höhe von 25 Cent versehen werden. Ausgenommen sind Milchverpackungen und Tetrapacks.
Einweggetränkeverpackungen erkennt man an dem DPG-Logo mit Flasche, Dose, Pfeil. Für alle gekennzeichneten Einweggetränkeverpackungen, egal, ob Dose oder Flasche wird ein Pfand in Höhe von mindestens 0,25 Euro erhoben.