AZ-Neu

Die Informationsplattform für ArbeiterInnen, Angestellte, KMUs, EPUs und PensionistInnen

Die Pensionen und die Ausgleichszulagenrichtsätze werden zum 1. Jänner 2016 um 1,2 % angehoben.

Die Steuerreform bringt Arbeitnehmern und Pensionisten ab 1.1.2016 mehr Netto vom Brutto. Wieviel das ausmacht, kann jeder selbst ermitteln - mit dem BMF-Entlastungsrechner - >

Der Kinderfreibetrag wird pro Kind von 220 € auf 440 € erhöht; bei Inanspruchnahme von beiden Elternteilen beträgt dieser 264 € pro Person.

Die Registrierkassenpflicht wird ein wesentlichen Schritt in Richtung Betrugsbekämpfung sein.

Der bisher von Arbeitern und Angestellten unterschiedliche Krankenversicherungsbeitrag wird ab 1.1.2016 auf 3,87% vereinheitlicht.

Die Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung wird  um rund € 100,-- pro Monat angehoben.

Die beitragsfreie Mitarbeiterbeteiligung wird von € 1.460,-- auf € 3.000,-- jährlich angehoben.

Im Überblick die wesentlichsten Änderungen der Steuerreform 2015/2016 ->

Posted by Wilfried Allé Friday, January 1, 2016 8:02:00 PM
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