AZ-Neu

Die Informationsplattform für ArbeiterInnen, Angestellte, KMUs, EPUs und PensionistInnen

Wer mit dem Auto in Wien unterwegs ist, sollte darüber Bescheid wissen:

  • In welchem Bezirk gibt es Kurzparkzonen?
  • Wo darf man parken, wo ist es nicht erlaubt und gibt es zeitliche Limits?
  • Sind evtl. auch Gebühren zu bezahlen?

Alle Informationen zum Parkpickerl für Anwohner (inklusive Voraussetzungen, Kosten und Hinweisen zur Antragstellung) finden sich hier ->

In den Wiener Bezirken innerhalb des Gürtels (in den Bezirken 1. bis 9. und auch im ganzen 20. Bezirk) gilt von Montag bis Freitag (Werktag), 9 bis 22 Uhr eine gebührenpflichtige Kurzparkzone mit einer Maximalparkdauer von 2 Stunden.

In den Wiener Bezirken außerhalb des Gürtels (in den Bezirken 10. bis 12. und 14. bis 19) gilt von Montag bis Freitag (Werktag), 9 bis 19 Uhr eine gebührenpflichtige Kurzparkzone mit einer Maximalparkdauer von 3 Stunden.

Die Bezirke in denen man noch gratis stehen darf sind:
13. Bezirk
21. Bezirk
22. Bezirk
23. Bezirk
– doch auch hier gilt: Achtung bei Einkaufs- und Geschäftsstraßen mit Zeitlimit.

Zeitlimit und Geschäftsstraßen
In den Geschäftsstraßen Wiens darf nur maximal 1,5 Stunden geparkt werden, Bewegt man sein Auto nach Ablauf der Zeit nicht zumindest eine Autolänge weiter, macht man sich dadurch strafbar auch wenn das bezahlte Zeitkontingent noch nicht aufgebraucht ist.

Aber Achtung rund um die Stadthalle im 15. Bezirk gilt eine geänderte Kurzparkzone!

  • Begrenzt durch Gablenzgasse – Neubaugürtel – Felberstraße – Schweglerstraße – Camillo-Sitte-Gasse (wobei die Felberstraße, Schweglerstraße, Camillo-Sitte-Gasse und der Neubaugürtel in diese Zone integriert sind)
  • Parkdauer: zwei Stunden
  • Montag bis Freitag (werktags): von 9 bis 22 Uhr
  • Samstag, Sonn- und Feiertags: von 18 bis 22 Uhr

 

Ab 1.1.2020 gelten folgende Gebühren:

Abstelldauer

Parkschein Farbe

Preis (in Euro)

1/2 Stunde

rot

1,10

1 Stunde

blau

2,20

1 1/2 Stunden

grün

3,30

2 Stunden

gelb

4,40

15 Minuten

violett

gebührenfrei

Wie in einigen anderen Städten Österreichs kann auch in Wien die Parkgebühr über das Handy entrichtet werden. Dies funktioniert entweder via App oder mittels SMS, dazu benötigt man einen Account auf handyparken.at. Bezahlt wird über paybox oder man lädt sein Konto via Netbanking oder Kreditkarte auf.

Darüber hinaus gibt es in ausgewählten Geschäftsstraßen im gesamten (!) Wiener Stadtgebiet auch noch Sonderregelungen. Hier sind die kostenpflichtigen Zeiträume auf Tafeln gekennzeichnet, jeweils am Beginn und am Ende des jeweiligen Abschnitts. Die Gebührenpflicht kann hier beispielsweise schon um 19 Uhr enden, dafür muss auch an Samstagen gezahlt werden. Achtung: Zu den Geschäftszeiten dürfen auch Fahrzeuge mit Parkpickerl nicht länger in diesen Sonderzonen stehen, als angegeben (z.B. 90 Minuten).

Zu guter Letzt gibt es noch die sog. Anwohnerplätze. Das sind jene Parkplätze, die für Anwohner (also Inhaber eines entsprechenden Parkpickerls) reserviert sind. Diese Plätze sind ebenfalls durch Tafeln gekennzeichnet (Parkverbotstafel plus Zusatztafel „ausgen. Fahrzeuge mit Parkkleber sowie Behinderte“).

Und generell ist natürlich auf den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand von fünf Metern zu einem Zebrastreifen zu achten.

Posted by Wilfried Allé Thursday, January 9, 2020 9:16:00 PM
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