Posted by Wilfried Allé
Wednesday, July 22, 2020 10:59:00 PM
gilt für Privatpersonen und Betriebe, Vereine und Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts
Rate this Content
5
1 Votes
Mit 1.7.2020 sind folgende Änderungen bei der Förderung für die e-Mobilität in Kraft getreten (gültig vorerst bis 31.12.2020):
- Für PKW gibt es nunmehr EUR 5.000,-- statt EUR 3.000,--
- Für Elektro-Motoräder EUR 1.200,-- statt EUR 1.000,--
- Für Elektro-Mopeds EUR 800 statt EUR 700,--
- Für Elektro-Transporträder EUR 850,-- statt EUR 400,--
- Für Plug-in-Hybrid EUR 2.500,-- statt EUR 1.500,--
Der Listenpreis darf für die Inanspruchnahme der Förderung EUR 50.000,-- nicht übersteigen, die Antriebsart muss 100% Strom oder Wasserstoff (erneuerbare Energie) sein. Der Fördertopf beträgt EUR 63,5 Mio. und Anträge können bis 31.12.2020 gestellt werden oder bis der Fördertopf ausgeschöpft ist. Bei Plug-in-Hybrid darf der Listenpreis nicht höher als EUR 60.000,-- sein und die elektrische Reichweite muss mindestens 50 KM sein. Des Weiteren darf der Verbrennungsmotor kein Diesel sein.
Weiters werden auch die Förderungen für Ladestationen (Wallbox oder Heimladestation) angehoben:
- Privater Haushalt EUR 600,-- statt EUR 200,--
- >Mehrparteienhäuser EUR 1.800,--
Für die Genehmigung in Mehrparteienhäuser soll es im Herbst noch eine Änderung geben, bisher mussten alle Miteigentümer dem Einbau zustimmen, diese Bestimmung soll voraussichtlich fallen.