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Im Juli 2018 wurde der Familienbonus Plus sowohl von National- als auch Bundesrat beschlossen und gilt seit 1. Jänner 2019.
Der Familienbonus ist ein Steuerabsetzbetrag, den Erziehungsberechtigte eines Kindes, für das Familienbeihilfe bezogen wird, von der Einkommenssteuer absetzen können. Der Betrag von bis zu 1500 Euro pro Kind und Jahr wird dabei direkt vom errechneten Steuerbetrag abgezogen, ist aber nicht negativsteuerfähig, somit kann die maximale Höhe von 1500 Euro nur geltend gemacht werden, wenn entsprechend viel Einkommenssteuer tatsächlich bezahlt wurde.

Posted by Wilfried Allé Monday, December 2, 2019 11:12:00 AM
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