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Gig Economy 

Prekäre Arbeit im Zeitalter von Uber, Minijobs & Co.

von Colin Crouch

Übersetzung: Frank Jakubzik
Verlag: Suhrkamp
Format: Taschenbuch
Genre: Soziologie/Arbeitssoziologie, Wirtschaftssoziologie, Industriesoziologie
Umfang: 136 Seiten
Erscheinungsdatum: 29.09.2019
Preis: € 14,40

 

Rezension aus FALTER 48/2019

Auswege aus der Gig Economy

Colin Crouch braucht nur ein paar Zeilen, um das Problem der „Gigworker“, der Scheinselbstständigen, die für Plattformfirmen wie Mjam, Uber oder Mechanical Turk arbeiten, zu erklären. Er erzählt vom Fall eines 53-jährigen DPD-Paketzustellers aus Südengland, der an einem diabetischen Koma starb. Er hatte mehrere Arzttermine versäumt, DPD hatte ihm eine Strafe von 150 Pfund aufgebrummt, weil er seine Zustellquote nicht erreicht hatte. Nach seinem Tod änderte DPD zwar seinen Umgang mit den Arztterminen seiner Arbeitskräfte, aber das Grundproblem blieb gleich.

Ausgebeutet, prekär, rechtlos, nicht gewerkschaftlich organisiert sind Mitarbeiter von Plattformkonzernen das Subproletariat der Gegenwart. Oft trägt die Allgemeinheit diese hybriden Arbeitsformen indirekt mit, wenn Gigworker durch eine Mindestsicherung mitfinanziert werden.

Hier setzt Crouch an. Sein Vorschlag: Ersetzen oder ergänzen wir die Sozialversicherung durch eine Steuer auf die Nutzung menschlicher Arbeitskraft. Jede Firma, die eine menschliche Dienstleistung nutzt, egal ob angestellt oder nicht, soll eine Art Umsatzsteuer dafür zahlen. Stellt sie Menschen an, gewährt der Staat ihnen bessere Leistungen, belohnt sie also, der Beitrag verringert sich ein wenig. Ebenso sollen alle Einwohner in diese Versicherung einzahlen.

Crouchs interessanter Vorschlag ist aus britischer Perspektive gedacht, in Österreich gibt es bereits strengere Regeln für Gigworker. Das ist im Übrigen ein irreführender Begriff, weil „Gig“, aus dem Englischen für Konzert, eigentlich viel zu positiv besetzt ist für das, was die modernen Tagelöhner leisten.

Trotzdem sind auch in Österreich sogenannte freie Dienstnehmer, die für Plattformfirmen arbeiten, oftmals eigentlich Angestellte. Für sie zahlt der Auftraggeber immerhin Sozialversicherungsbeiträge. Ihren arbeitsrechtlichen Status – und damit Anspruch auf Mindestlohn – könnten sie prüfen lassen, die Arbeiterkammer ist ihre Vertretung. Aber nicht alle wissen das.

Barbara Tóth in FALTER 48/2019 vom 29.11.2019 (S. 24)

Posted by Wilfried Allé Tuesday, November 26, 2019 12:38:00 PM Categories: Industriesoziologie Soziologie/Arbeitssoziologie Wirtschaftssoziologie
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